Betreuungsverein - Beraten, Betreuen, Vorsorgen
Der DRK-Betreuungsverein wurde 1995 gegründet und ist Teil des DRK Kreisverbandes St. Ingbert e.V.
Neben der Stadt St. Ingbert gehört die Stadt Blieskastel sowie die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal zum Zuständigkeitsgebiet des Vereins.
Wir suchen Menschen, die sich gerne mit ihrer Lebens- und/oder Berufserfahrung einbringen und ehrenamtlich gesetzliche Betreuungen übernehmen. Außer etwas Zeit, Interesse an sozialen Kontakten und Einfühlungsvermögen müssen Sie nichts mitbringen. Wir, das Team vom Betreuungsverein des DRK Kreisverbands St. Ingbert, unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der rechtlichen Betreuungen. Außerdem übernehmen wir gesetzliche Betreuungen für alle Aufgabenbereich oder auch nur Teile, wenn keine anderen Betreuer zur Verfügung stehen, bzw. der Betreuungsaufwand die persönlichen Möglichkeiten übersteigt. Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.
Ansprechpartner
Frau
Annelie Faber-Wegener
Tel: 06894 100-214
faber-wegenera(at)kv-st-ingbert.drk.de
Reinhold-Becker-Str. 2
66386 St. Ingbert
Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt
Was bedeutet Rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuer (m/w/d) unterstützen Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Der Wunsch und der Wille der Betreuten steht immer an erster Stelle, damit ein Leben in Würde nach den eigenen Bedürfnissen möglich ist.
Rechtliche Betreuer halten zum Beispiel Kontakt zu Behörden, Ärzten, Banken, organisieren Hilfsdienste, verwalten Einkommen oder treffen Entscheidungen bei Heilbehandlungen oder medizinische Maßnahmen für die Betreuten. Sie besprechen alle wichtigen Angelegenheiten mit den Betreuten.
Mögliche Aufgaben:
- Allgemeine Beratung und Hilfestellung
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
- Geld- und Vermögensverwaltung
- Hilfe bei Wohnungs-, Haus- und Mietangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung bzw. Heimunterbringung
- Gesundheitssorge
Wiekommt es zur Betreuung
Im örtlichen Amtsgericht anregen, ebenso die Angehörigen, Freunde oder andere Personen, die von der Situation Kenntnis haben.
Zunächst ist ein aussagekräftiges ärztliches Gutachten erforderlich, aus dem die Notwendigkeit einer Betreuung hervorgeht. Die örtliche Betreuungsbehörde erstellt dann im Auftrag des Gerichtes einen Sozialbericht, in dem geprüft wird, ob es vorrangige Hilfen gibt bzw. empfiehlt dem Gericht welche Aufgabenkreise übertragen werden sollen. Zuletzt entscheidet ein Betreuungsrichter in welchem Umfang die Betreuung eingerichtet wird.
Aufgaben eines Betreuers
Die Arbeit des Betreuers orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Betreuten. Beispielhaft können dazu folgende Angelegenheiten gehören:
Sorge für die Gesundheit
Vermögenssorge
Behördenangelegenheiten
Wer einen Angehörigen oder eine fremde Person betreuen möchte hat vieles zu beachten. Hierfür bietet der DRK-Betreuungs-verein Schulungen zu folgenden Themen an:
- Gesetzliche Grundlagen und Voraus-setzungen der Betreuung
- Rechte und Pflichten des Betreuers
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Sozialleistungen gemäß SGB
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patienten-verfügung
- Die Rechte des Betreuten
- Das Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer/in
- Einführung und Begleitung in die Betreuung
- Tandem-Betreuung
Für Bevollmächtigte und Betreuer/innen werden, ergänzend zum Erfahrungs-austausch, Betreuertreffen sowie Fort- und Weiterbildungen angeboten.
22.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.
Praktisch kann jede erwachsene Person Betreuer oder Betreuerin werden.
Betreuer/Innen werden vom Betreuungs-gericht (Amtsgericht) bestellt. Meistens sind es Familienmitglieder oder Angehörige des Betreuten, aber auch Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Ehrenamtliche oder Behördenbetreuer.
Der DRK-Betreuungsverein bietet Angehörigen und sozial engagierten Menschen, die sich als ehrenamtliche Betreuer einsetzen möchten:
- Kostenfreie Mitgliedschaft.
- Ausführliche Einführung in die Betreuungsarbeit.
- Unterstützung mit Rat und Tat.
- Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Betreuung.
- Regelmäßiger Erfahrungsaustausch.
- Kostenlose Teilnahme an Fortbildungen und Informationsveranstaltungen.